Konnexitätsprinzip muss ins Grundgesetz!
Lesedauer 2 Minuten – Es darf nicht sein, dass Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte immer wieder vor neuen Herausforderungen stehen, ohne dass der Bund die notwendigen Mittel bereitstellt. Deshalb setzen wir uns für eine Änderung des Grundgesetzes, Artikel 104a, ein, um das Konnexitätsprinzip bundesweit verbindlich zu verankern