Unsere Bankverbindung für Ihre Spenden:
Kontoinhaber: FREIE WÄHLER Hochtaunus
IBAN: IBAN DE 27 5019 0000 7100 0199 86
BIC: FFVBDEFF
Bank: Frankfurter Volksbank
Verwendungszweck: Spende, Name, Anschrift
Die FREIEN WÄHLER stehen für sachorientierte, bürgernahe Politik im Hochtaunuskreis. Unsere Arbeit lebt vom Engagement vieler Menschen vor Ort – und von der Unterstützung durch Bürger, die eine unabhängige Politik in ihrer Heimat stärken möchten.
Im Gegensatz zu großen Parteien verfügen wir nicht über umfangreiche Strukturen oder hohe staatliche Mittel. Unsere politische Arbeit vor Ort wird daher in hohem Maße durch Mitglieder, Unterstützer und Spender getragen.
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns,
Informationsmaterial zu erstellen
Veranstaltungen und Bürgerdialoge zu organisieren
unsere politische Arbeit im Hochtaunuskreis sichtbar zu machen
engagierte Kandidaten vor Ort zu unterstützen.
Jede Spende trägt dazu bei, dass unabhängige und bürgernahe Politik im Hochtaunuskreis möglich bleibt.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Spende.
Gemeinsam für den Hochtaunuskreis.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.
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Kontoinhaber: FREIE WÄHLER Hochtaunus
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Bitte beachten Sie, dass Mitgliedsbeiträge und Spenden an FREIE WÄHLER steuerlich absetzbar sind! Sie erhalten auf Wunsch zu Beginn des folgenden Jahres eine Zuwendungsbescheinigung. Anonyme Spenden sind nur bis zu einem Betrag von 300,00 € zulässig. Ab 301 Euro stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus.
1. Es dürfen 50% der Spenden an politische Parteien, höchstens 825 €/1 650 € (Einzelpersonen / Ehegatten), von der tariflichen Steuer abgezogen werden (§ 34g S. 2 EStG ). -> Spart 825 EUR Steuern.
2. Durch Nr. 1 nicht verbrauchte Zuwendungen an politische Parteien können bis zur Höhe von 1 650 €/3 300 € als Sonderausgaben abgezogen werden (EStG § 10b Abs. 2 ). -> Spart davon mit deinem Grenzsteuersatz bei 1.650 EUR Spenden ca. 700 EUR Steuern (bei rd. 42% Steuersatz)
Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.
Engagieren Sie sich mit den FREIE WÄHLER im Hochtaunuskreis. Sorgen Sie mit uns für eine Politik mit gesundem Menschenverstand.