Im Zuge der aktuellen Wolfsproblematik in Hessen (und darüber hinaus) haben wir an das Hessische Wolfszentrum nachfolgende 2 Anfragen gestellt.
Unsere Anfrage vom 26.10.2023:
- Inwieweit werden aktuell Wildtierrisse in Hessen beprobt?
- Wie und wo sind aktuell Kameras des Wolfszentrums im Einsatz?
Antwort des Hessischen Wolfzentrums:
Zu 1.: Die Beprobung von Wildtierrissen dient dem Wolfsmonitoring und wird von den amtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern während der regulären Dienstzeit geleistet. Sollte am Wochenende ein potentieller Wildtierriss über die Hotline des WZH gemeldet werden, wird auf unsere ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater verwiesen, deren Kontaktdaten auf der Homepage des WZH abrufbar sind. Generell gilt, dass nur solche Wildtierrisse beprobt werden, bei denen der Wolf als Rissverursacher wahrscheinlich ist und eine Beprobung erfolgsversprechend ist, was bereits im Vorfeld durch Betrachtung des Kadavers, der Witterung, etc. durch die geschulten Wolfsberaterinnen und Wolfsberater beurteilt wird.
Zu 2.: Das WZH führt ein aktives Wolfsmonitoring mittels Kamerafallen in den Bereichen der Wolfsterritorien Spangenberg, Waldkappel, Ludwigsau, Butzbach und Rüdesheim sowie im ehemaligen Territorium Ulrichstein durch. Im Territorium Wildflecken wird ein Kamerafallenmonitoring durch den Bundesforst durchgeführt. Im Territorium Greifenstein ist ein aktives Kamerafallenmonitoring in Planung. Insbesondere in der Region des Territoriums Butzbach wird das aktive Kamerafallenmonitoring durch massiven Vandalismus beeinträchtigt, in dessen Rahmen bereits viele Kamerafallen zerstört oder entwendet wurden. Beim aktiven Kamerafallenmonitoring werden automatische Wildkameras platziert, mit einer Erläuterung des Zwecks auf einer Hinweistafel versehen und regelmäßig ausgelesen. Gemäß Datenschutzvorgaben werden Aufnahmen von Personen unmittelbar gelöscht.
Anfrage vom 28.10.2023:
- Wie erfolgt aktuell die Prozessdokumentation der Beprobungen?
- Gibt es mit dem aktuellen Vertragspartner für die Beprobung (Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung) einen vertraglichen Rahmen und ist dieser einsehbar?
- Wie war die Vorgehensweise zur Findung dieses Vertragspartners? Gab es hierzu Ausschreibungen oder dergleichen?
- Gibt es für das Qualitätsmanagement Audits beim Vertragspartner selbst oder durch eine andere Institution?
- Zur Beprobung selbst: Mit welchem Genpool wird hier aktuell gearbeitet? Sind hierzu Daten öffentlich einsehbar?
Antwort des Hessischen Wolfzentrums:
Das Senckenberg Institut wurde den Ländern nach einem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten Auswahlverfahren als nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Wolf und Luchs empfohlen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) beschloss im Oktober 2009, der Empfehlung des BfN zu folgen. Durch die Nutzung eines zentralen Analyselabors wird die Vergleichbarkeit aller bundesweit anfallenden Daten gewährleistet. Diese zentrale Bearbeitung im Rahmen des behördlichen Wildtiermonitorings ist aufgrund der fehlenden Standards für wildtiergenetische Analysemethoden (de Groot et al. 2016) international üblich und gut bewährt.
Sollten Sie weitere Fragen zum Auswahlverfahren oder zu den vertraglichen Modalitäten haben, bitten wir Sie sich an das BfN zu wenden.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit der in Ihrer letzten Nachricht angesprochenen „Beprobung“ die Untersuchung der potentiellen Wolfsproben/Abstriche im Zentrum für Wildtiergenetik des Senckenberg Instituts meinen. Auf der Internetseite des Senckenberg Instituts finden Sie ausführliche Informationen und wissenschaftliche Publikationen zu dem verwendeten Methodenspektrum und zu den Verfahren. Bezüglich Ihrer konkreten Fragen bitten wir Sie, sich an das Senckenberg Institut, Zentrum für Wildtiergenetik, zu wenden.