Der Kreistag ist das Hauptorgan eines Landkreises und damit das zentrale Entscheidungsgremium der kommunalen Selbstverwaltung. Seine Kompetenzen sind gesetzlich geregelt, in Hessen insbesondere durch die Hessische Landkreisordnung (HKO).
Wichtige Kompetenzen des Kreistags:
Haushalt & Finanzen:
- Verabschiedung des Kreishaushalts
- Festlegung der Kreisumlage (Beiträge der Gemeinden an den Kreis)
- Entscheidung über größere Investitionen
Schulwesen & Bildung:
- Trägerschaft der weiterführenden Schulen (z. B. Gymnasien, Gesamtschulen)
- Schulentwicklungsplanung und Sanierung von Schulgebäuden
Soziales & Gesundheit:
- Trägerschaft sozialer Einrichtungen (z. B. Jugendämter, Altenheime)
- Förderung sozialer Projekte
- Kreiskrankenhäuser und Gesundheitsversorgung
Öffentliche Infrastruktur & Verkehr:
- Planung und Erhalt von Kreisstraßen
- Förderung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV)
- Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung
Wirtschaft & Regionalentwicklung:
- Wirtschaftsförderung und Ansiedlung von Unternehmen
- Unterstützung von Tourismus und Landwirtschaft
Umwelt- & Naturschutz:
- Maßnahmen zum Klima- und Naturschutz auf Kreisebene
- Landschaftspflege und Erhalt von Schutzgebieten
Sicherheit & Ordnung:
- Unterstützung der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
Kultur & Sport:
- Förderung von Kultur- und Sportangeboten
- Unterstützung von Vereinen und kulturellen Einrichtungen
Personal & Verwaltung:
- Wahl des Landrats (sofern nicht direkt gewählt)
- Kontrolle der Kreisverwaltung
- Entscheidungen über organisatorische Fragen im Landratsamt
Der Kreistag fasst Beschlüsse, die dann von der Kreisverwaltung bzw. dem Landrat umgesetzt werden. Seine Arbeit erfolgt über Ausschüsse, in denen spezifische Themen vorbereitet werden.