Die Kommunalwahl in Hessen unterscheidet sich deutlich von Landtags- oder Bundestagswahlen. Sie ist persönlicher, direkter und gibt den Bürgern mehr Einfluss darauf, wer sie vor Ort vertritt. Genau deshalb lohnt es sich, sich mit dem Wahlverfahren vertraut zu machen.
Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?
Bei der Kommunalwahl entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen. Dazu gehören Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen, die Kreistage sowie in vielen Kommunen auch Ortsbeiräte. Hier geht es um politische Entscheidungen, die den Alltag unmittelbar betreffen, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Schule, Pflege, Verkehr, Wohnen, Ehrenamt und kommunale Infrastruktur.
Wie viele Stimmen hat man?
Grundsätzlich gilt bei der Kommunalwahl in Hessen: Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen, wie Sitze in dem jeweiligen Gremium zu vergeben sind.
Am Beispiel des Kreistags im Hochtaunuskreis lässt sich das gut verdeutlichen. Der Kreistag besteht aus 71 Sitzen. Entsprechend stehen jeder Wählerin und jedem Wähler 71 Stimmen zur Verfügung. Es ist dabei nicht erforderlich, alle Stimmen zu nutzen. Entscheidend ist lediglich, dass nicht mehr als 71 Stimmen vergeben werden.
Das Listenkreuz
Eine Möglichkeit der Stimmabgabe ist das Listenkreuz. Wer sich für diese Variante entscheidet, setzt ein Kreuz bei einer Partei oder Wählergruppe. In diesem Fall werden alle 71 Stimmen automatisch dieser Liste zugeordnet und in der dort festgelegten Reihenfolge auf die Kandidaten verteilt. Diese Form der Stimmabgabe eignet sich vor allem dann, wenn man mit dem gesamten Team einer Liste einverstanden ist.
Kumulieren – gezielt Personen stärken
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Kumulierens. Kumulieren bedeutet, dass einzelne Kandidaten gezielt stärker unterstützt werden können. Einer Person dürfen bis zu drei Stimmen gegeben werden, indem zwei oder drei Kreuze hinter ihrem Namen gesetzt werden. Auf diese Weise lässt sich das Gewicht einzelner Kandidaten erhöhen, unabhängig davon, auf welchem Listenplatz sie stehen. Kumulieren ist besonders für Wähler interessant, die bestimmte Personen ausdrücklich fördern möchten.
Panaschieren – Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen
Eine weitere Besonderheit der Kommunalwahl in Hessen ist das Panaschieren. Panaschieren bedeutet, dass Stimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilt werden können. Die Wähler sind dabei nicht an eine einzige Liste gebunden, sondern können ihre 71 Stimmen frei mischen. Maßgeblich ist nicht das Parteilogo, sondern die Person, die überzeugt.
Kombination von Kumulieren und Panaschieren
Kumulieren und Panaschieren lassen sich miteinander kombinieren. Es ist möglich, einer Person drei Stimmen zu geben und die übrigen Stimmen auf weitere Kandidaten aus unterschiedlichen Listen zu verteilen. Ebenso ist es zulässig, weniger als 71 Stimmen zu vergeben. Ein Stimmzettel wird jedoch ungültig, wenn insgesamt mehr als 71 Stimmen abgegeben werden oder wenn einer einzelnen Person mehr als drei Stimmen zugeteilt werden.
Fazit: Kommunalwahl ist Persönlichkeitswahl
Die Kommunalwahl in Hessen ist bewusst als Persönlichkeitswahl ausgestaltet. Sie gibt den Bürgern die Möglichkeit, sehr differenziert zu entscheiden, wem sie Verantwortung für die kommunalen Aufgaben übertragen möchten. Gerade bei der Wahl des Kreistags im Hochtaunuskreis gilt daher: 71 Stimmen bieten 71 Chancen, die Zukunft der eigenen Region aktiv mitzugestalten.












